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   VGH Bayern, 12.12.2011 - 2 ZB 11.873   

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VGH Bayern, 12.12.2011 - 2 ZB 11.873 (https://dejure.org/2011,60021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2011 - 2 ZB 11.873 (https://dejure.org/2011,60021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 2 ZB 11.873 (https://dejure.org/2011,60021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung; Kfz-Werkstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 2 ZB 11.873
    Wie auch der Kläger vorträgt, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG vom 18.11.2010 Az. 4 C 10/09 BVerwGE 138, 166) dann vor, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens die einer genehmigten - hier vorangegangenen - Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt.
  • VG München, 12.11.2012 - M 8 K 12.1841

    KFZ-Werkstatt in maßgeblich wohngeprägter Umgebung; keine Ausnahme nach § 4 Abs.

    Der gegen dieses Urteil gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2011 (2 ZB 11.873) abgelehnt.

    Entgegen der Ansicht der Klagepartei hat der Werkstattbetrieb im streitgegenständlichen Gebäude keine prägende Wirkung, da er keinen Bestandsschutz genießt (vgl. die Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichts v. 28.2.2011 - M 8 K 10.4157 und des BayVGH im Beschluss v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873).

  • VG München, 25.02.2013 - M 8 K 12.1641

    Keine Fälligkeit des angedrohten Zwangsgeldes, wenn Verstoß gegen eine

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 28. Februar 2011 wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2011 abgelehnt (2 ZB 11.873).

    Ebenso wird auf den weiteren Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakte und des weiteren schriftsätzlichen Vortrags der Beteiligten - insbesondere auch des Klägerbevollmächtigten vom 19. Februar 2013 -, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12. November 2012 und die Entscheidungen in den vorangegangenen Verfahren (M 8 K 10.4157 und M 8 K 10.4503) sowie die entsprechenden Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2011 (2 B 11.1131) und 12. Dezember 2011 (2 ZB 11.873) verwiesen.

  • VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.6078

    Ungenehmigte Containerküche; Anordnung, einen Bauantrag zu stellen;

    Da auch für diese Kühlaggregate als notwendige Betriebsteile der Kühlcontainer keine Baugenehmigung vorliegt, eine solche aber - wie oben gezeigt - erforderlich ist, liegt formelle Illegalität vor, die grundsätzlich die Bauaufsichtsbehörde nach Art. 76 Satz 2 BayBO berechtigt, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Nutzung von Anlagen zu untersagen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden (BayVGH vom 12.12.2011, 2 ZB 11.873, juris, RdNr. 3, m. w. N.).

    Die Nutzung der Kühlaggregate ist auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig und die Nutzungsuntersagung auch aus diesem Grund nicht unverhältnismäßig (BayVGH vom 12.12.2011, a. a. O., RdNr. 4).

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 2 ZB 15.61

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro als Vergnügungsstätte

    Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253 - juris; B.v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873 - juris, B.v. 18.6.2012 - 2 CS 12.1100 - juris).
  • VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche

    Ist jedoch zunächst eine Beweisaufnahme des Gerichts nötig, kann nicht mehr von einer Offensichtlichkeit der Genehmigungsfähigkeit ausgegangen werden (BayVGH vom 12.12.2011 Az: 2 ZB 11.873 - juris).
  • VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20

    Baurecht: Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes

    Ist allerdings zunächst eine Beweisaufnahme des Gerichts nötig, kann schon nicht mehr von einer Offensichtlichkeit der Genehmigungsfähigkeit ausgegangen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - VGH 2 ZB 11.873 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 22.01.2015 - M 11 K 12.5429

    Nutzungsuntersagung; Steinmetz; Bildhauer; Baugenehmigungsverfahren;

    Da das Bestehen einer so genannten "formellen Illegalität" für den Tatbestand des Art. 76 Satz 2 BayBO ausreicht (BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873 -, juris Rn. 3; B.v. 02.11.2011 - 15 CS 11.867 -, juris Rn. 10) - zumal hier von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit nicht die Rede sein kann -, liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung vor, da der Kläger keine Genehmigung innehat.
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 2 CS 12.1100

    Nutzungsuntersagung; Begriff der Freischankfläche

    Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH vom 30.8. 2007 Az. 1 CS 07.1253 - juris; vom 12.12.2011 Az. 2 ZB 11.873 - juris).
  • VG Würzburg, 17.02.2012 - W 4 S 12.74

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung für

    Bei einer Nutzungsuntersagung genügt hierzu anerkanntermaßen grundsätzlich die formelle Illegalität (BayVGH v. 12.12.2011 Az. 2 ZB 11.873; BayVGH v. 30.08.2007 Az. 1 CS 07.1253 - beide juris; Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 106. Erg. 2011, Art. 76 Rd.Nr. 282 m.w.N. zur Rspr.), d.h. die Nutzung ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung.
  • VG Würzburg, 08.12.2016 - W 5 KO 16.1127

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen im Außenbereich

    Bei einer Nutzungsuntersagung genügt hierzu anerkanntermaßen grundsätzlich die formelle Illegalität (BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873; BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253; beide juris; ::1::Rn. 282 m.w.N. zur Rspr.), d.h. die Nutzung ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung.
  • VG München, 20.03.2012 - M 1 K 11.4752

    Nutzungsuntersagung eines Sägewerks; mobile Sägen mit vorwiegend ortsfester

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